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FIfF e.V. Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche
Veranwortung e.V.
Medemstade, 25. März 2000
* P r e s s e e r k l ä r u n g *
W i d e r P i l o t v e r s u c h e z u r A s y l
C a r d
Der Vorstand des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche
Verantwortung e.V. erklärt zu dem Angebot des Bayerischen Innenminister
Günther Beckstein an den Bund(*), im Rahmen eines
vorerst auf Nürnberg beschränkten Pilotversuchs die Einführung
einer Chipkarte im Asylverfahren (AsylCard) zu testen:
Das FIfF fordert den Bund auf, das Angebot Bayerns abzulehnen und alle
Pläne zu einer AsylCard aufzugeben.
Die im März 1997 vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebene
und von der Firma Orga Consult GmbH (Paderborn) ausgeführte
Machbarkeitsstudie zur Einführung der Smart-Card im Asylverfahren wurde
im August 1998 den Ländern in der Form des Abschlußberichts der
Studie übermittelt. Die Innenministerkonferenz bat am 18./19.11.1999
einstimmig den Bundesinnenminister, mit allem Nachdruck die Einführung
der AsylCard zu betreiben.
Die sogenannte AsylCard ist eine Ausweiskarte im Scheckkartenformat, realisiert
als Smart-Card. Sie soll neben der digitalisierten Form des Fingerabdrucks
sämtliche Daten des Asylbewerbers wie Identifizierungs-, Verfahrens-
und Statusdaten sowie Leistungsdaten enthalten. Dabei sollen nicht alle Daten
allen Behörden frei zugänglich sein, sondern nur die jeweils
notwendigen.
Bereits in den Reaktionen auf erste bekannt gewordene Pläne haben die
Datenschutzbeauftragten 1995 darauf hingewiesen, daß die AsylCard mit
dem vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Recht auf informationelle
Selbstbestimmung nicht vereinbar sei. Auch wenn vorerst nicht alle Daten
allen Stellen zugänglich gemacht werden, so ist dies dennoch technisch
möglich und läßt Begehrlichkeiten entstehen. Das Argument,
mit der AsylCard Asylmißbrauch zu verhindern, erweckt gegen alle
Asylbewerber den pauschalen Verdacht eines Mißbrauchs. Fälle wie
der in Bremen bekannt gewordene sind jedoch nach dem heutigen Verfahren der
Asylbeantragung nicht mehr möglich. Zudem sind "keine Aussagen über
Einsparungen möglich", wie sogar die Autoren der Machbarkeitsstudie
schreiben, da die zuständigen Stellen auch fünf Jahre nach
Asylgesetzänderung die Quote des Leistungsmißbrauchs nicht
annähernd schätzen können.
Die Machbarkeitsstudie stellt eine unzureichende Grundlage für Pilotversuche
dar und wurde beispielsweise vom Landesbeauftragten für den Datenschutz
in Schleswig-Holstein detailliert kritisiert. So berge das Systemdesign
erhebliche Sicherheitsrisiken. Zugriffsprotokollierungen, die unzulässige
oder nicht berechtigte Zugriffe nachvollziehbar machen könnten, seien
nicht vorgesehen. Die Studie böte zudem nur eine ungenaue Analyse. Es
fehlten Angaben, wie genau ein Mißbrauch verhindert werden soll, ebenso
eine Kosten/Nutzen Abwägung. Alternativen, die mit dem Grundrecht vereinbar
seien, würden nicht geprüft. Nicht analysiert werde auch der Bedarf
an ergänzenden Verfahren rechtlicher Vorkehrungen, die das Auskunftrecht
und die Transparenz für die Betroffenen sichern, wie auch zusätzlich
nötige rechtliche Regelungen für die Übermittlung, Speicherung
und lokale Verarbeitung der Daten.
Es besteht begründeter Verdacht, daß die Chipkarte auch bei
Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen eingeführt werden soll,
u.a. bezeichnet die Machbarkeitsstudie die AsylCard als überprüfbaren
Test für andere Verwaltungsbereiche. Asylbewerber als Menschengruppe
ohne große Lobby sind offenbar ideal als Versuchskaninchen. Die immer
wieder bekundete angebliche Freiwilligkeit des Gebrauchs von Chipkarten im
Rahmen der Einführung digitaler Verwaltungen zeigt sich damit als
Scheinargument gegen datenschutzrechtliche Bedenken. Zu befürchten ist
eine Ausweitung der Personenkreise, die zur Nutzung von Chipkarten gezwungen
werden, bis hin zur allgemeinen Einführung ohne Alternative. Auf lange
Sicht wird damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausgehebelt.
Aus diesen Gründen fordert das FIfF den Bund auf, keinerlei Modellprojekte
zur Einführung einer AsylCard zu unterstützen und alle Pläne
zur AsylCard und ähnlichen Karten aufzugeben.
(*) Der Bayerische Innenminister Günther Beckstein
gab am 01.03.2000 bekannt, daß Bayern dem Bund angeboten hat, im Rahmen
eines vorerst auf Nürnberg beschränkten Pilotversuchs die
Einführung einer Chipkarte im Asylverfahren (AsylCard) zu testen. Der
Innenausschuß des Bayerischen Landtages stimmte der Einführung
einer AsylCard mit einer Gegenstimme der Vertreterin der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen zu.
Weitergehende Infos bei der Regionalgruppe Bremen
P.S.: In diesem Zusammenhang weise ich auf die Materialsammlung "Asylcard"
hin, die die FIfF-Regionalgruppe Bremen erstellt hat und zum Preis von DM
2,50 zuzüglich Porto im FIfF-Büro erhältlich ist.
[einfach einen mit DM 1,50 frankierten und adressierten Briefumschlag DIN
C 5, sowie weitere DM 2,50 in Briefmarken an die Geschäftsstelle senden
und das Stichwort Asyscard vermerken]
--
FIfF-Buero E-mail: fiff@fiff.de
Forum InformatikerInnen fuer Frieden und
gesellschaftliche Verantwortung (FIFF) e.V.
http://www.fiff.de
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