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Presse-Information
Zum Sparbeschluß des Bremer Senats erklärt das
Vorstandsmitglied des FIfF, Ingo Ruhmann:
Bremen: Alte Wege aus dem Datenschutz
In Bremen hat das Sparen am Datenschutz Tradition. Und die wird derzeit munter
gepflegt. Der Bremer Senat legte in den letzten Tagen einen Sparbeschluß
vor, der die Absenkung der Mittel des Landesbeauftragten für Datenschutz
um 10% vorsieht. Sein Etat schrumpft damit von 185 TDM konsumptiver Mittel
1995 über zunächst geplante 160 TDM für 1996 auf nunmehr nur
noch 144 TDM für dieses Jahr.
Die Einsparungen gehen zuerst zu Lasten von Personal-, Reise- und
Fortbildungskosten. Damit werden effektive Datenschutzprüfungen kaum
mehr möglich. Für Prüfungen müssen erstens ausreichend
Mitarbeiter des Landesbeauftragten verfügbar sein. Zweitens sind diese
Prüfungen vor Ort durchzuführen. Drittens müssen die Mitarbeiter
technisch auf dem neuesten Stand sein, wollen sie die zu prüfenden Systeme
und ihre Probleme durchschauen.
Ohne Prüfungen aber wird die Datenschutz-Kontrolle zum Papiertiger.
Für den Bremer Senat ist dies ein lohnendes Geschäft. Er erspart
sich und seinen Behörden effektive Datenschutzprüfungen und damit
lästige Unannehmlichkeiten.
Damit leistet der Senat Traditionspflege. 1990 verließ der damalige
Bremer Datenschutz-Beauftragte Büllesbach sein Amt mit den Worten:
"Datenschutz ist Machtkontrolle, und die haben die Mächtigen nicht gern".
Zwar bedauerte der Senat damals wortreich den Weggang, sah sich aber über
ein Jahr nicht genötigt, einen neuen Landesbeauftragten einzustellen.
Datenschutz war Bremen schon damals bemerkenswert wenig wert.
Auch diesmal wird der Datenschutz auf dem Kostenweg verschlankt. Wieder wird
als Beiwerk vom Datenschutz-Ausschuß der Bremischen Bürgerschaft
wortreich beschlossen, Datenschutz in die Landesverfassung aufzunehmen. Doch
wenn den billigen Worten als Taten nur Sparbeschlüsse folgen, ist das
nur Hohn auf Kosten des Datenschutzes.
Bis zur Bundesregierung hat es sich schon herumgesprochen, daß Datenschutz
Voraussetzung einer Informationsgesellschaft ist. Dort wird neuerdings betont,
daá nur ein funktionierender Datenschutz zu dem Vertrauen und der
Sicherheit beiträgt, die bei elektronischen Transaktionsverfahren notwendig
sind. Das ist wohl noch nicht bis zum Bremer Senat vorgedrungen. Es wäre
schade, sollte sich Bremen mit dieser Haltung zum Datenschutz als Beispiel
für rückwärtsgewandte Technologiepolitik profilieren wollen.
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