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Presse-Information


Zum Sparbeschluß des Bremer Senats erklärt das Vorstandsmitglied des FIfF, Ingo Ruhmann:

Bremen: Alte Wege aus dem Datenschutz

In Bremen hat das Sparen am Datenschutz Tradition. Und die wird derzeit munter gepflegt. Der Bremer Senat legte in den letzten Tagen einen Sparbeschluß vor, der die Absenkung der Mittel des Landesbeauftragten für Datenschutz um 10% vorsieht. Sein Etat schrumpft damit von 185 TDM konsumptiver Mittel 1995 über zunächst geplante 160 TDM für 1996 auf nunmehr nur noch 144 TDM für dieses Jahr.

Die Einsparungen gehen zuerst zu Lasten von Personal-, Reise- und Fortbildungskosten. Damit werden effektive Datenschutzprüfungen kaum mehr möglich. Für Prüfungen müssen erstens ausreichend Mitarbeiter des Landesbeauftragten verfügbar sein. Zweitens sind diese Prüfungen vor Ort durchzuführen. Drittens müssen die Mitarbeiter technisch auf dem neuesten Stand sein, wollen sie die zu prüfenden Systeme und ihre Probleme durchschauen.

Ohne Prüfungen aber wird die Datenschutz-Kontrolle zum Papiertiger. Für den Bremer Senat ist dies ein lohnendes Geschäft. Er erspart sich und seinen Behörden effektive Datenschutzprüfungen und damit lästige Unannehmlichkeiten.

Damit leistet der Senat Traditionspflege. 1990 verließ der damalige Bremer Datenschutz-Beauftragte Büllesbach sein Amt mit den Worten: "Datenschutz ist Machtkontrolle, und die haben die Mächtigen nicht gern". Zwar bedauerte der Senat damals wortreich den Weggang, sah sich aber über ein Jahr nicht genötigt, einen neuen Landesbeauftragten einzustellen. Datenschutz war Bremen schon damals bemerkenswert wenig wert.

Auch diesmal wird der Datenschutz auf dem Kostenweg verschlankt. Wieder wird als Beiwerk vom Datenschutz-Ausschuß der Bremischen Bürgerschaft wortreich beschlossen, Datenschutz in die Landesverfassung aufzunehmen. Doch wenn den billigen Worten als Taten nur Sparbeschlüsse folgen, ist das nur Hohn auf Kosten des Datenschutzes.

Bis zur Bundesregierung hat es sich schon herumgesprochen, daß Datenschutz Voraussetzung einer Informationsgesellschaft ist. Dort wird neuerdings betont, daá nur ein funktionierender Datenschutz zu dem Vertrauen und der Sicherheit beiträgt, die bei elektronischen Transaktionsverfahren notwendig sind. Das ist wohl noch nicht bis zum Bremer Senat vorgedrungen. Es wäre schade, sollte sich Bremen mit dieser Haltung zum Datenschutz als Beispiel für rückwärtsgewandte Technologiepolitik profilieren wollen.


© FIfF – 2000/05/02 11:58:50

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